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Provider reservieren für ihre Kunden keine festen IP-Adressen,
sondern vergeben sie dynamisch für die Dauer der Verbindung. Eine
zusätzliche Zwangstrennung alle 24 Stunden sorgt auch bei DSL-Benutzern
mit Flatrate für den Verlust der IP-Adresse. Dieser Artikel erklärt die
Gründe dafür und welche Massnahmen man dagegen ergreifen kann.
Die Gründe
Die Gründe sind leicht zu ermitteln: - Einsparung knapper IP-Adressen durch temporäre Zuteilung
- Verhinderung von Diensten mit hohem Datenvolumen (File-/Webserving)
Um
IP-Adressen zu sparen, vergeben Provider ihren Kunden eine
IP-Adresse nur für die Dauer der Internetverbindung. Diese IP-Adresse
wechselt bei jeder Einwahl und ist vom Kunden nicht
vorherbestimmbar. Die Provider haben nicht für jeden Kunden eine eigene
Einwahlschaltung vorgesehen, weil viele Benutzer nur kurzfristig im
Internet unterwegs sind, um zu surfen oder Emails abzurufen. Für z.B.
eine Million Kunden sind geographisch verteilt 100.000 Einwahlpunkte
vorgesehen (Annahme, Zahlen unbekannt). Dies spart sehr teure Hardware
und gestattet es, günstige Tarife anzubieten. Der Provider muss
lediglich für seine 100.000 Einwahlpunkte IP-Adressen verfügbar haben.
Dies ist sinnvoll, da IP-Adressen V4 auf Grund einer sehr
verschwenderischen Vergabepolitik in den Gründerjahren des Internet
inzwischen sehr knapp und damit teuer sind. In den Anfangsjahren
wurde größeren (amerikanischen) Firmen jeweils ein kompletter
Class-A-Bereich (16,7 Mio. Rechner) zugeteilt, obwohl diese Firmen nur
20.000 oder 30.000 Rechner hatten. Diese Unternehmen haben für ihre
firmeninternen LAN's die IP-Adressen ihres Bereichs verteilt (mit
grossen Lücken dazwischen) und sind heute natürlich nicht daran
interessiert, ihre IP-Struktur umzustellen und IP-Adressen
zurückzugeben (hoher Umstellungsaufwand). Folglich versucht man
heutzutage beim Provider, IP-Adressen im Massenmarkt zu sparen, bis IP
Version 6 flächendeckend eingeführt ist. Auch bei Flatrates
(DSL), bei denen eine ständige Verbindung besteht, wird eine IP-Adresse
nur für einen maximalen Zeitraum von 24 Stunden vergeben. Nach 24
Stunden trennt der Provider die DSL-Verbindung zwangsweise, die
IP-Adresse geht verloren. Ist der DSL-Router auf automatische
Wiedereinwahl konfiguriert, wird die Verbindung nach wenigen Sekunden
Unterbrechung wieder hergestellt. Allerdings wird jetzt eine andere
IP-Adresse vom Provider vergeben. Flatrates laufen wegen der
dauerhaften Einwahl dem Prinzip der gemeinschaftlichen Nutzung
einer IP-Adresse durch mehrere Benutzer zuwider, sind aber für die
Provider sehr lukrativ und werden deshalb intensiv beworben. Allerdings
sind nicht alle Flatrate-Kunden mit dem Internet verbunden,
sondern nur ein gewisser Prozentsatz, der spezielle Aufgaben zu
bewältigen hat: - Verbindung von Filialen über Vitual Private Networks (VPN) zum Datenaustausch, von Kunden-, Lager- und Finanzdaten
- Übermittlung von Prozessdaten und Überwachungsdaten (z.B. Kläranlagen, Wasserkraftwerken)
- Betrieb von Spieleservern oder Webservern (Privatbereich)
- Tauschbörsen wie KaZaa, eDoney, Bittorrent (Privatbereich)
Die
dynamische Vergabe war in Zeiten kurzfristiger
Internetverbindungen (Modem, ISDN) auch für den Anwender durchaus
sinnvoll. Viele Benutzer hatten ihren Rechner falsch konfiguriert,
die Internetverbindung wurde nach Ausführung der Tätigkeiten (Surfen,
Emil abrufen) nicht automatisch gekappt. Eine bestehende, aber nicht
genutzte Einwahlleitung verursacht allerdings hohe Kosten
(Bezahlung nach Minutenpreis) und blockiert die verwendete
IP-Adresse. Die Provider helfen also mit einer Kappung der Leitung nach
24 Stunden sowohl ihren Kunden, als auch sich selbst. In den
letzten drei Jahren ersetzt ADSL mit attraktiven Flatrates zunehmend
die früher eingesetzten Methoden Modem und ISDN-Modem. Kunden
bleiben rund um die Uhr eingeloggt (man denke an die vielen
Tauschbörsenbenutzer bei KaZaa oder eDonkey). Der Provider kann bei
solchen Langzeitkunden also eigentlich eine statische IP-Adresse
vergeben. Trotzdem bestehen die Provider weiterhin auf einer
Zwangstrennung und Neuzuteilung der IP-Adresse bei einer Wiedereinwahl. Grund
hierfür ist die Verhinderung von verkehrsintensiven Diensten, wie das
Betreiben von Filesharing, Webservern, File- und Spieleservern von zu
Hause aus. Provider sind daran interessiert, den Traffic möglichst
niedrig zu halten, weil Datenverkehr nur im eigenen Netz kostenlos ist,
an den Übergabepunkten zwischen den Providern jedoch gegenseitig
aufgerechnet wird. Betreibt ein deutscher Benutzer einen
datenintensiven Dienst von zu Hause aus, der z.B. in den USA sehr
gefragt wäre, verursacht dieser Benutzer einen hohen Datenverkehr
zwischen Deutschland und den USA. Mit einer festen IP-Adresse
können bereits Server betrieben werden, ein DNS-Name ist nicht
unbedingt erforderlich. Ein Webserver könnte auch über die URL http://84.151.114.85/index.php
erreicht werden,
d.h. statt dem DNS-Namen unter Angabe der IP-Adresse. Würde ein
Betreiber solch eines privaten Webservers diese URL's interessierten
Surfern bekannt geben, entstünde sehr schnell umfangreicher Traffic.
Die Zwangstrennung alle 24 Stunden sorgt damit für eine Veraltung
dieser Webadresse und automatische Begrenzung der Surfer, die sie
nutzen. Wegen der Zwangstrennung müsste der private Servicebetreiber
alle 24 Stunden seine neue URL publizieren, was recht unbequem ist und
damit die Zahl der Benutzer stark einschränkt.
Der Ausweg: Dynamisches DNS
Gegen
die Zwangstrennung und ihre Folgen kann man nicht viel unternehmen.
Allerings kann man einen DNS-Namensserver einrichten, einen Domainnamen
festlegen und die zugehörige IP-Adresse immer nach einer Zwangstrennung
aktualisieren. Jetzt reicht die Weitergabe des DNS-Namens an die
Surfer und man kann seinen privaten Dienst betreiben. Mit Ausnahme
von etwa 1 Minute zum Zeitpunkt der Zwangstrennung ist der Dienst des
Servers dann immer unter derselben URL erreichbar. Im Internet
gibt es eine Menge Anbieter, die solch einen dynamischen DNS-Dienst
anbieten. Viele dieser Provider bieten ihn für den Privatanwender zum
Nulltarif an und finanzieren sich über Werbung. Bitte beachten Sie,
dass das Anbieten privater Dienste und Verwendung dynamischer
DNS-Dienste gegen die Nutzungsbestimmungen ihres Providers verstossen
kann und deshalb eine Kündigung durch den Provider möglich ist. Lesen
Sie also vor Installation Ihrer Privatdienste die AGB's Ihres Providers
genau durch. Die Einrichtung eines dynamischen DNS und die Liste von Providern dieses Service werden in einem eigenen Artikel beschrieben.
Die Bremse: unymetrische Datenraten
Natürlich
kennen auch die Internetprovider diese Möglichkeit und wehren sich
dagegen: einerseits über die AGB's, andererseits über eine reduzierte
Uploadrate. Der Betrieb eigener Server von zu Hause aus, ist nur
bei DSL in Verbindung mit einer Flatrate sinnvoll. Modem und ISDN
bieten zu niedrige Datenraten und werden sehr schnell teuer, weil über
den Minutenpreis abgerechnet wird. Die DSL-Anbieter bieten
deshalb nur ADSL (Asymetric Digital Subscriber Line) mit günstigen
Flatrates an. Beim Surfen oder Emailabruf benötigt man ein hohes
Verkehrsvolumen zum Download (vom Server zum lokalen PC). Die
umgekehrte Richtung dient nur der Bestätigung der übermittelten
TCP-Fenster, der Rückübertragung ausgefüllter Webformulare oder
Anforderung neuer Webseiten und kommt deshalb mit einer wesentlich
geringeren Datenrate aus. Flatrate-Tarife haben deshalb meist folgende,
genormte Geschwindigkeiten: | Tarif | Downloadrate | Uploadrate | | DSL 1000 | 1024 kBit/s | 128 kBit/s | | DSL 2000 | 2048 kBit/s | 192 kBit/s | | DSL 3000 | 3072 kBit/s | 384 kBit/s |
Wenn
Sie also Dienste mit Servern von zu Hause aus anbieten wollen, bedenken
Sie bitte, dass die Uploadrate Ihres DSL-Anschlusses der
Summen-Downloadrate aller Benutzer entspricht. Ein Webserver kann also
maximal 1-2 Benutzer bedienen, da sonst die Wartezeiten für den
Seitenaufbau zu langsam werden. |