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Grundlagen: Dynamische IP-Adressen-Zuteilung Drucken

Provider reservieren für ihre Kunden keine festen IP-Adressen, sondern vergeben sie dynamisch für die Dauer der Verbindung. Eine zusätzliche Zwangstrennung alle 24 Stunden sorgt auch bei DSL-Benutzern mit Flatrate für den Verlust der IP-Adresse. Dieser Artikel erklärt die Gründe dafür und welche Massnahmen man dagegen ergreifen kann.

Die Gründe

Die Gründe sind leicht zu ermitteln:

  • Einsparung knapper IP-Adressen durch temporäre Zuteilung
  • Verhinderung von Diensten mit hohem Datenvolumen (File-/Webserving)

Um IP-Adressen zu sparen, vergeben Provider ihren Kunden eine IP-Adresse nur für die Dauer der Internetverbindung. Diese IP-Adresse wechselt bei jeder Einwahl und ist vom Kunden nicht vorherbestimmbar. Die Provider haben nicht für jeden Kunden eine eigene Einwahlschaltung vorgesehen, weil viele Benutzer nur kurzfristig im Internet unterwegs sind, um zu surfen oder Emails abzurufen. Für z.B. eine Million Kunden sind geographisch verteilt 100.000 Einwahlpunkte vorgesehen (Annahme, Zahlen unbekannt). Dies spart sehr teure Hardware und gestattet es, günstige Tarife anzubieten. Der Provider muss lediglich für seine 100.000 Einwahlpunkte IP-Adressen verfügbar haben. Dies ist sinnvoll, da IP-Adressen V4 auf Grund einer sehr verschwenderischen Vergabepolitik in den Gründerjahren des Internet inzwischen sehr knapp und damit teuer sind.

In den Anfangsjahren wurde größeren (amerikanischen) Firmen jeweils ein kompletter Class-A-Bereich (16,7 Mio. Rechner) zugeteilt, obwohl diese Firmen nur 20.000 oder 30.000 Rechner hatten. Diese Unternehmen haben für ihre firmeninternen LAN's die IP-Adressen ihres Bereichs verteilt (mit grossen Lücken dazwischen) und sind heute natürlich nicht daran interessiert, ihre IP-Struktur umzustellen und IP-Adressen zurückzugeben (hoher Umstellungsaufwand). Folglich versucht man heutzutage beim Provider, IP-Adressen im Massenmarkt zu sparen, bis IP Version 6 flächendeckend eingeführt ist.

Auch bei Flatrates (DSL), bei denen eine ständige Verbindung besteht, wird eine IP-Adresse nur für einen maximalen Zeitraum von 24 Stunden vergeben. Nach 24 Stunden trennt der Provider die DSL-Verbindung zwangsweise, die IP-Adresse geht verloren. Ist der DSL-Router auf automatische Wiedereinwahl konfiguriert, wird die Verbindung nach wenigen Sekunden Unterbrechung wieder hergestellt. Allerdings wird jetzt eine andere IP-Adresse vom Provider vergeben. Flatrates laufen wegen der dauerhaften Einwahl dem Prinzip der gemeinschaftlichen Nutzung einer IP-Adresse durch mehrere Benutzer zuwider, sind aber für die Provider sehr lukrativ und werden deshalb intensiv beworben. Allerdings sind nicht alle Flatrate-Kunden mit dem Internet verbunden, sondern nur ein gewisser Prozentsatz, der spezielle Aufgaben zu bewältigen hat:

  • Verbindung von Filialen über Vitual Private Networks (VPN) zum Datenaustausch, von Kunden-, Lager- und Finanzdaten
  • Übermittlung von Prozessdaten und Überwachungsdaten (z.B. Kläranlagen, Wasserkraftwerken)
  • Betrieb von Spieleservern oder Webservern (Privatbereich)
  • Tauschbörsen wie KaZaa, eDoney, Bittorrent (Privatbereich)

Die dynamische Vergabe war in Zeiten kurzfristiger Internetverbindungen (Modem, ISDN) auch für den Anwender durchaus sinnvoll. Viele Benutzer hatten ihren Rechner falsch konfiguriert, die Internetverbindung wurde nach Ausführung der Tätigkeiten (Surfen, Emil abrufen) nicht automatisch gekappt. Eine bestehende, aber nicht genutzte Einwahlleitung verursacht allerdings hohe Kosten (Bezahlung nach Minutenpreis) und blockiert die verwendete IP-Adresse. Die Provider helfen also mit einer Kappung der Leitung nach 24 Stunden sowohl ihren Kunden, als auch sich selbst.

In den letzten drei Jahren ersetzt ADSL mit attraktiven Flatrates zunehmend die früher eingesetzten Methoden Modem und ISDN-Modem. Kunden bleiben rund um die Uhr eingeloggt (man denke an die vielen Tauschbörsenbenutzer bei KaZaa oder eDonkey). Der Provider kann bei solchen Langzeitkunden also eigentlich eine statische IP-Adresse vergeben. Trotzdem bestehen die Provider weiterhin auf einer Zwangstrennung und Neuzuteilung der IP-Adresse bei einer Wiedereinwahl.

Grund hierfür ist die Verhinderung von verkehrsintensiven Diensten, wie das Betreiben von Filesharing, Webservern, File- und Spieleservern von zu Hause aus. Provider sind daran interessiert, den Traffic möglichst niedrig zu halten, weil Datenverkehr nur im eigenen Netz kostenlos ist, an den Übergabepunkten zwischen den Providern jedoch gegenseitig aufgerechnet wird. Betreibt ein deutscher Benutzer einen datenintensiven Dienst von zu Hause aus, der z.B. in den USA sehr gefragt wäre, verursacht dieser Benutzer einen hohen Datenverkehr zwischen Deutschland und den USA.

Mit einer festen IP-Adresse können bereits Server betrieben werden, ein DNS-Name ist nicht unbedingt erforderlich. Ein Webserver könnte auch über die URL

http://84.151.114.85/index.php

erreicht werden, d.h. statt dem DNS-Namen unter Angabe der IP-Adresse. Würde ein Betreiber solch eines privaten Webservers diese URL's interessierten Surfern bekannt geben, entstünde sehr schnell umfangreicher Traffic. Die Zwangstrennung alle 24 Stunden sorgt damit für eine Veraltung dieser Webadresse und automatische Begrenzung der Surfer, die sie nutzen. Wegen der Zwangstrennung müsste der private Servicebetreiber alle 24 Stunden seine neue URL publizieren, was recht unbequem ist und damit die Zahl der Benutzer stark einschränkt.

Der Ausweg: Dynamisches DNS

Gegen die Zwangstrennung und ihre Folgen kann man nicht viel unternehmen. Allerings kann man einen DNS-Namensserver einrichten, einen Domainnamen festlegen und die zugehörige IP-Adresse immer nach einer Zwangstrennung aktualisieren. Jetzt reicht die Weitergabe des DNS-Namens an die Surfer und man kann seinen privaten Dienst betreiben. Mit Ausnahme von etwa 1 Minute zum Zeitpunkt der Zwangstrennung ist der Dienst des Servers dann immer unter derselben URL erreichbar.

Im Internet gibt es eine Menge Anbieter, die solch einen dynamischen DNS-Dienst anbieten. Viele dieser Provider bieten ihn für den Privatanwender zum Nulltarif an und finanzieren sich über Werbung. Bitte beachten Sie, dass das Anbieten privater Dienste und Verwendung dynamischer DNS-Dienste gegen die Nutzungsbestimmungen ihres Providers verstossen kann und deshalb eine Kündigung durch den Provider möglich ist. Lesen Sie also vor Installation Ihrer Privatdienste die AGB's Ihres Providers genau durch.

Die Einrichtung eines dynamischen DNS und die Liste von Providern dieses Service werden in einem eigenen Artikel beschrieben.

Die Bremse: unymetrische Datenraten

Natürlich kennen auch die Internetprovider diese Möglichkeit und wehren sich dagegen: einerseits über die AGB's, andererseits über eine reduzierte Uploadrate.

Der Betrieb eigener Server von zu Hause aus, ist nur bei DSL in Verbindung mit einer Flatrate sinnvoll. Modem und ISDN bieten zu niedrige Datenraten und werden sehr schnell teuer, weil über den Minutenpreis abgerechnet wird.

Die DSL-Anbieter bieten deshalb nur ADSL (Asymetric Digital Subscriber Line) mit günstigen Flatrates an. Beim Surfen oder Emailabruf benötigt man ein hohes Verkehrsvolumen zum Download (vom Server zum lokalen PC). Die umgekehrte Richtung dient nur der Bestätigung der übermittelten TCP-Fenster, der Rückübertragung ausgefüllter Webformulare oder Anforderung neuer Webseiten und kommt deshalb mit einer wesentlich geringeren Datenrate aus. Flatrate-Tarife haben deshalb meist folgende, genormte Geschwindigkeiten:

TarifDownloadrateUploadrate
DSL 10001024 kBit/s128 kBit/s
DSL 20002048 kBit/s192 kBit/s
DSL 30003072 kBit/s384 kBit/s

Wenn Sie also Dienste mit Servern von zu Hause aus anbieten wollen, bedenken Sie bitte, dass die Uploadrate Ihres DSL-Anschlusses der Summen-Downloadrate aller Benutzer entspricht. Ein Webserver kann also maximal 1-2 Benutzer bedienen, da sonst die Wartezeiten für den Seitenaufbau zu langsam werden.

 

Letztes Update ( Montag, 30 Mai 2005 )
 
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